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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotoatelier Meißner

Inh. Annett Goralski

 

Im folgenden wird Fotoatelier Meißner als Auftragnehmer und der Kunde als Auftraggeber bezeichnet.

 

1. Allgemeine Bestimmungen

Die AGB´s gelten für alle Aufträge des Fotoatelier Meißner. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung die Kenntnis der AGB´s.

 

2. Urheberrecht

Das Urheberrecht laut Urheberrechtsgesetz steht dem Fotoatelier Meißner an den von ihm gemachten Aufnahmen zu. Die

hergestellten Aufnahmen sind für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Von Preislisten abweichende Preise gelten jeweils für den konkreten Auftrag. Versandkosten werden vom Auftraggeber zusätzlich getragen.

 

4. Zahlungen

Die Zahlung ist unverzüglich bei Abholung fällig. Bei Zusendung des Auftrages wird der Zahlbetrag sofort und ohne Abzug fällig.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Ware bleibt Eigentum des Fotoatelier Meißner bis zur vollständigen Bezahlung.

 

6. Termine

Liefer-, Fertigstellungs- und Versandtermine sind verbindlich.

 

7. Reservierung

Bei Absage von reservierten Studioterminen wird eine Ausfallpauschale in Höhe der Anzahlung erhoben. Von der Geltendmachung der Ansprüche wird abgesehen, wenn der Termin einvernehmlich verschoben und eingehalten wird.

Bei Hochzeitsverträgen, die innerhalb von 8 Wochen vor der Trauung storniert werden, wird die Anzahlung als Ausfallpauschale einbehalten.

 

8. Haftung

Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt nach dem jeweils neuesten Stand digitaler und elektronischer Technologien ausgeführt. Sollte es dennoch zum Verlust oder zur Beschädigung von den vom Auftraggeber zur Bearbeitung übergebenen Filmen, Bildvorlagen etc. kommen, so haftet der Auftragnehmer für sich und seine Mitarbeiter, nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln und nur bis zur Höhe des Materialwertes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar oder ideellen Werten sind ausgeschlossen.

 

9. Abholung

Der Auftraggeber hat den Auftrag zeitnah zur Fertigstellung abzuholen. Zur Aufbewahrung von Fotoarbeiten ist der Auftragnehmer nur drei Monate ab Auftragerteilung verpflichtet. Vom Auftraggeber nicht abgeholtes Materiel wird danach vernichtet.

 

10. Reklamation

Bei Barzahlung und Abholung im Geschäft des Auftragnehmers durch den Auftraggeber selbst oder einem Vertreter ist der Auftrag sofort zu überprüfen und gegebenenfalls zu reklamieren. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

11. Bilddateien

Von uns erstellte Bilddateien sind Hilfsmittel zur Erstellung der Bilder. Sie sind unverkäuflich und gehen in unseren Besitz über. Sie werden sachgerecht archiviert und mindestens 5 Jahre aufbewahrt.

Daten sind grundsätzlich verkäuflich. Das Honorar dafür richtet sich nach den allgemein üblichen Richtlinien und Empfehlungen für das Fotografenhandwerk.

 

 

 

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